Ist der Ruf erst ruiniert... lässt er sich auch wiederherstellen? Die nun im Druck und als E-Book erschienene Dissertation von Florian Zeilinger beschäftigt sich mit der Wiederherstellung verlorener Ehre in der Frühen Neuzeit. Genauer geht es um Untertanen, die ihre Ehre aufgrund von Sexual-, Tötungs- und Eigentumsdelikten verloren hatten und sich mittels Bittschriften an Kaiser Rudolf II. (1576-1612) wandten, dessen kaiserlicher Reichshofrat eine „restitutio famae“ verfügen konnte. Die Studie fokussiert dabei auf die angewandten kommunikativen Praktiken und die dahinterliegenden Ehrkonzepte. Dabei ähnelte Ehre nicht nur einer Art Sozialkredit, für dessen Restitution mit vergangenem guten Leumund (quasi: Geschichte) und zukünftigen guten Taten argumentiert wurde, und der als notwendig für das Sozial-eingebunden-Sein dargestellt wurde. Es zeigt sich auch, wie der Reichshofrat in sogenannten Gnadensachen vorging und Ehre letztlich aus kaiserlicher Gnade, damit aber auch aufgrund der vermeintlichen Gnadenwürdigkeit der Supplikanten wiederherstellte. Dazu sollte ihr Fehlverhalten, zugunsten sozialer Reintegration, vergessen (absolutio, abolitio) und ihr Ruf obrigkeitlich-offiziell wiederhergestellt werden (restitutio).
Dissertationsprojekt und Drucklegung wurden dabei vom HRSM-Kooperationsprojekt „The Exercise of Judgment in the Early Modern Period“ mit Uni-Graz-Beteiligung gefördert – denn es waren stets Beurteilungs- und Entscheidungspraktiken bestimmter Instanzen und Öffentlichkeiten, welche zur Ehrab- oder -zuerkennung führten. Der Ruf war nichts Gegebenes, sondern etwas Entscheidbares, Gemachtes und daher Beeinflussbares.
Titel: Wiederherstellbare Ehre. Konzept und Praxis der Ehrrestitution am Reichshofrat Kaiser Rudolfs II. (1576-1612).
Druck und E-Book.
Mehr Infos unter: https://www.transcript-verlag.de/978-3-8376-6182-8/wiederherstellbare-ehre/?number=978-3-8376-6182-8&c=311000254