Im Grazer Stadtsenat wird aktuell eine Änderung der Grazer Archivordnung diskutiert, in deren Rahmen die Bewertung der Archivwürdigkeit von anfallendem Verwaltungsschriftgut nicht länger in der Kompetenz professioneller Archivare*innen liegen, sondern bereits vor Übergabe von Originaldokumenten an das zuständige Archiv durch die jeweiligen Verwaltungsbehörden erfolgen soll. Diese Frage der Bewertung von archivwürdigem Schriftgut wird in der laufenden Debatte dabei mit Fragen der Digitalisierung vermischt.
Viele Historiker*innen (nicht nur am Grazer Institut für Geschichte) verfolgen diese Änderungspläne mit Sorge. Auf Initiative mehrerer Mitglieder des Instituts wurde jüngst ein offener Brief an den Grazer Stadtsenat formuliert, den über 80 Kolleg*innen aus verschiedensten österreichischen Universitäten und Forschungseinrichtungen unterstützt haben. Sie fordern den Stadtsenat darin dringend dazu auf, die geplanten Änderungen nochmals zu überdenken.
In Reaktion auf die Veröffentlichung der nun neu beschlossenen Archivordnung im Amtsblatt der Stadt Graz (http://www1.graz.at/statistik/amtsblatt/2019sig/12123505_2.0_AB07_190717.pdf) hat der Leiter des Instituts für Geschichte an der Universität Graz, Univ.-Prof. Dr. Romedio Schmitz-Esser, einen offenen Brief an die Mitglieder des Stadtsenats gerichtet. Dieser ist hier abrufbar: Brief an den Stadtrat_22 Juli 2019
Offener Brief an den Grazer Stadtsenat betr. Änderung der Grazer Archivordnung
Es liegt inzwischen auch eine Stellungnahme des Verbands österr. Archivarinnen und Archivare vor. Diese ist abrufbar unter:
http://www.voea.at/tl_files/content/Aktuelles/VOeA_Brief_Stadtarchiv_Graz_2019.pdf