Gut begleitet durchs Studium
Sie haben Fragen zu Anrechnungen, zum Vorziehen von Lehrveranstaltungen, zu Voraussetzungen und zu Prüfungen? Sie suchen Informationen zur verpflichtenden Praxis im Master Geschichtswissenschaft? Mit einem Klick auf Ihr Thema finden Sie die nötige Unterstützung.
Prüfungsantritte
Wie gehe ich vor, wenn ich mich über UNIGRAZonline nicht mehr zur Wiederholung einer LV mit immanentem Prüfungscharakter anmelden kann bzw. einer kommissionellen Prüfung unterziehen muss, die ab der dritten Wiederholung Pflicht ist?
In beiden Fällen ist eine Anmeldung über das Dekanat erforderlich, und zwar unter Vorlage des ausgefüllten Anmeldeformulars der GEWI-Homepage. Im Fall der neuerlichen Teilnahme ist dabei der "Antrag auf Beurteilung in einem Prüfungsakt mit "nein" anzukreuzen, im Fall einer kommissionellen Prüfung mit "ja".
Den Prüfungssenat kann der/die Studierende vorschlagen. Der gesamte Prüfungssenat muss die Leistungen der Studierenden bzw. des Studierenden beurteilen. Beim letztmöglichen Antritt übernimmt jedenfalls die Studiendekanin bzw. der Studiendekan den Vorsitz des Prüfungssenates.
Weiterführende Informationen zu kommissionellen Lehrveranstaltungsprüfung finden Sie auf der Dekanatsseite.
Allgemeines zu Lehrveranstaltungen
Das Geschichtestudium ist aufbauend. Das heißt, Sie müssen bestimmte Lehrveranstaltungen schon absolviert haben, bevor Sie sich zu anderen anmelden oder dort Prüfungen ablegen könnt. Sehen Sie sich dafür das Curriculum (Bachelor 21W / Master 18W) an und fragen Sie die Studienberatung, wenn Sie unsicher sind.
Wie funktioniert das Anrechnen von Lehrveranstaltungen aus anderen Studien bzw. aus dem Ausland?
Das Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät hat hierzu eine genaue Anleitung erstellt.
Können Lehrveranstaltungen von Fachhochschulen oder Pädagogischen Akademien / Hochschulen als Freie Wahlfächer (FWF) anerkannt werden?
Ja, jede LV jeder in- und ausländischen akkreditierten Universität sowie jeder inländischen Fachhochschule oder Hochschule kann als FWF angerechnet werden.
Studium und Praxis
Verpflichtende Praxis im Master Geschichtswissenschaft
Im Geschichte-Masterstudium ist zumindest eine verpflichtende Praxis im Umfang von 100 Stunden (= 4 ECTS) an einer außeruniversitären Organisation zu absolvieren. Der Antrag auf Genehmigung der Praxis an den/die Vorsitzenden der Curricula-Kommission zu stellen. Nach der Tätigkeit ist ein Praxisbericht zu verfassen.
Empfohlene Praxis für die Freien Wahlfächer
Im Bachelor- und im Masterstudium können berufsorientierte Praktika für die FWF angerechnet werden. Der maximale Umfang beträgt 12 ECTS, die für 8 Wochen Vollbeschäftigung anerkannt werden können.