In der Rechtsgeschichte wird zumeist zwischen einem modernen und einem archaischen Weg des Umgangs mit Kapitaldelikten ausgegangen, die man leicht gegenüberstellen könne: Während die moderne Forensik ihre entscheidenden Impulse im 19. und 20. Jahrhundert erhielt, wären die älteren Rechtsfindungen mit ihren göttlichen Ordalen und dem Nachweis des Mörders durch blutende Leichen seiner Opfer mittelalterliche Methoden, die man aus heutiger Sicht wohl kaum ernst nehmen könne. Die jüngere Forschung hat zwar deutlich herausgestrichen, dass die Anfänge der forensischen Leichenbeschau zumindest ins 13. Jahrhundert zurückgeführt werden können, wobei die Rolle der Kanonistik und der entstehenden universitären Medizin zentral für diese Entwicklung gewesen ist. Doch noch weitgehend unbeachtet blieb, dass Rechtspraktiken wie die Bahrprobe nicht vor, sondern parallel zu dieser Entwicklung etabliert wurden. Der Vortrag geht dieser Entwicklung nach und verbindet die unterschiedlichen Praktiken miteinander, die am Anfang des modernen Rechtsverständnisses im Umgang mit den Toten stehen.